Erdrückende Ratenzahlungen?

Machen Sie Schluss damit!

Zwangsvollstreckungen?

Machen Sie Schluss damit!

Gelbe Briefe?

Machen Sie Schluss damit!

Verbraucherinsolvenz Soforthilfe

Gerade wenn der Gerichtsvollzieher sein Kommen ankündigt, die Anrufe der Gläubigervertreter zunehmen und Ihnen sogar der Gang zum Briefkasten Sorge bereitet, ist schnelle Hilfe notwendig.

Sie können direkt Ihren Schulden den Kampf ansagen:
Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses telefonisches Erstgespräch. Dort skizzieren wir Ihnen den weiteren Verlauf im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenregulierung und klären Ihre wichtigsten Fragen.

Wo fange ich an?
Sie wissen nicht, wie Sie eine Gläubigerliste erstellen sollen, ob Sie alle Gläubiger kennen, woher das Geld für ein Verfahren kommen soll und an wen Sie sich am besten wenden?

Unser Vorschlag:

Sie beginnen mit dem örtlichen Amtsgericht, z.B. beim Amtsgericht Uelzen. Dort können Sie für die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens einen Beratungshilfeschein erhalten. Dann nehmen Sie von jedem Gläubiger ein Schreiben, tun dies in einen Ordner, rufen uns an und vereinbaren mit uns einen Besprechungstermin. Durch den Beratungshilfeschein werden die dann entstehenden Kosten gedeckt, wir übernehmen das erste Anschreiben an die Gläubiger und führen Sie zur Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Wer kennt sich aus?
Zuerst einmal Rechtsanwälte, aber auch Insolvenzverwalter und Treuhänder sowie andere auf das Insolvenzrecht spezialisierte Berater, und natürlich kirchliche und staatliche Schuldenberatungsstellen.

Jeder hat seine Stärken.
Wir sind Rechtsanwälte und seit vielen Jahren bestellte Insolvenzverwalter und somit bestens mit den typischen Schwierigkeiten und Risiken eines Insolvenzverfahrens bzw. der Vorbereitung eines solchen vertraut. Unsere Stärke liegt in der umsichtigen und schnellen Bearbeitung Ihres Anliegens.

Wie komme ich raus aus den Schulden?
Die Lösung Ihres Schuldenproblems liegt entweder in einem Vergleich mit den Gläubigern oder, wenn dies nicht funktioniert, in der gerichtlichen Restschuldbefreiung.
Wir prüfen und verhandeln gern individuell die verschiedenen Möglichkeiten.
Ebenso gern bereiten wir für Sie ein Insolvenzverfahren vor.
Was soll ich mitbringen?
Zu unserem ersten Termin benötigen wir eine Gläubigerliste sowie einen Beratungshilfeschein.
So müssen Sie auch keine Sorge haben, dass die Kosten für uns von Ihnen zu tragen sind.
Für den Fall, dass Sie noch keine Gläubigerliste erstellt haben, helfen wir Ihnen gern. Sie bringen hierzu bitte von jedem Gläubiger ein aktuelles Schreiben mit.
Wem kann ich mich anvertrauen?
Um ein kompetentes und diskretes Vorgehen zu gewährleisten, sollten Sie sich an einen erfahrenen Insolvenzspezialisten mit langjähriger Erfahrung wenden.
Zudem sollten sie einen Fachmann in ihrer Nähe auswählen, damit die Kosten gering bleiben.
Ferner sollten sie im Vorfeld die Kostenfrage mit ihrem Berater klären, um auch insoweit unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Was wir im Einzelnen tun

Wir übernehmen die Verhandlungen mit den Gläubigern, versuchen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sofort einzustellen und im Einzelfall offensichtlich unberechtigt hohe Forderung zu reduzieren.
Hierauf aufbauend versuchen wir, einen Vergleich mit den Gläubigern zu erreichen.
Für Sie wird der wichtigste Schritt darin bestehen, dass die Korrespondenz über uns geführt wird und wir Ihnen einen Vorschlag unterbreiten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verhandlungen mit den Gläubigern sinnvoll sind.